Rund um den Netzanschluss

0. Definition Netzanschluss Wasser; Wärme

Der Netzanschluss verbindet die Versorgungsleitung mit der Hausinstallation und endet mit der Hauptabsperreinrichtung.

Die Hauptbestandteile des Netzanschlusses sind die Anschlussleitung (bei Wärme Vor- und Rücklauf), die Hauseinführung und die Hauptabsperreinrichtung(en).
Anschlussleitungen sind möglichst geradlinig, rechtwinklig und auf dem kürzesten Weg von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen.

Die Mess- und Regeleinrichtungen werden im Zuge der Inbetriebnahme der Kundenlage durch die Stadtwerke Wismar GmbH installiert. Für die übliche Wohnbebauung (Ein- und Zweifamilienhäuser) mit und ohne Keller sind verschiedene Anschlussvarianten möglich.
In der Regel wird der Netzanschluss für Wasser mit den Netzanschlüssen Strom und Gas der Stadtwerke Wismar Netz GmbH gemeinsam als Mehrspartenanschluss gebaut.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Tipps zum sparen.

1. Erstberatung und Datenerfassung über das zu versorgende Objekt

Melden Sie sich bei:

Herrn Jaschinski
Telefon: 03841 233-384
E-Mail: ralf.jaschinski@stadtwerke-wismar.de

und vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin, oder füllen Sie das folgende Formular aus. (siehe nachfolgender PDF-Download. Bitte drucken Sie es aus und senden Sie es ausgefüllt an die Stadtwerke Wismar GmbH.)
Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Merkblatt Telekom
[pdf: 25 KByte]

2. Angebot der Stadtwerke Wismar GmbH

Auf der Basis Ihrer Unterlagen und Informationen und der Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Wismar GmbH und Stadtwerke Wismar Netz GmbH erfolgt die Erarbeitung eines Angebotes für die Herstellung der/des Netzanschlüsse.

Das Angebot für Standardanschlüsse Strom, Gas, Wasser und Fernwärme erfolgt auf der Basis der gültigen Preislisten.

  • Bei vom Standardanschluss abweichenden Anschlussleitungen für gewerbliche Objekte, Mehrfamilienhäuser oder Änderungen an bestehenden Anschluss-leitungen und Sonderwünsche erfolgt das Angebot nach den vorkalkulierten Aufwendungen an Material und Leistung.
  • Mit der Bestätigung des Angebotes erteilen Sie den Stadtwerken Wismar GmbH den Auftrag zur Herstellung der Netzanschlussleitungen.
  • Gleichzeitig erfolgt mit der Bestätigung der Angebote für Gas und Strom der Abschluss eines Netzanschlussvertrages. Dieser beruht auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben, der NAV für Strom und der NDAV für Gas.
  • Für Stromanschlussleitungen kann nur ein verbindliches Angebot erarbeitet werden, wenn durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb unter der Nutzung des Formulars „Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" (AZA) die Unterlagen eingereicht werden.

3. Baukostenzuschuss (BKZ)

Das Angebot kann in Abhängigkeit des Mediums (Strom, Gas, Wasser, Wärme), des Erschließungsgebietes und des angemeldeten Leistungsbedarfes einen zusätzlichen Baukostenzuschuss (BKZ) enthalten.

4. Auftragserteilung

Mit der Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber und den Grundstückseigentümer erfolgt die Beauftragung der Stadtwerke Wismar GmbH mit der Herstellung der Anschlussleitung(en).

5. Baustromanschluss

  • Der Baustromanschluss ist rechtzeitig mit der Auftragserteilung für die Anschlussleitungen zu beauftragen und wird bei Bedarf gemeinsam mit dem Bauwasseranschluss verlegt. Dazu ist das Formular Anfrage zur Herstellung von Netzanschlüssen auszufüllen.
  • Ein Baustromanschluss in diesem Sinne ist die Herstellung einer Leitungsverbindung zwischen dem Netz der Stadtwerke Wismar Netz GmbH und einer vom Kunden bereitgestellten Baustromverteilung unter der Nutzung einer auf dem Grundstück vorgelegten (oder in diesen Zusammenhang zu verlegenden) Niederspannungsleitung, welche später als Netzanschlussleitung genutzt wird.
  • Der Preis für den Baustromanschluss beinhaltet nur die Aufwendungen für die Bereitstellung der Leitungsverbindung zur bereitgestellten Baustromverteilung, der Ein- und Ausbau des Baustromzählers wird gesondert berechnet.
  • Der Baustromanschluss muss durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb angemeldet werden. Dieser stellt vor der Bereitstellung der Leitungsverbindung die Baustromverteilung im Auftrag des Bauherrn zur Verfügung. Die Verlegung der Leitung, die Herstellung der Verbindung zum Baustromverteiler und der Baustromzählereinbau erfolgen durch die Stadtwerke Wismar GmbH.
  • Baustromanschlussleitungen, welche nicht später zu Anschlusszwecken eines Gebäudes genutzt werden, werden nicht mit der Baustromanschlusspauschale abgerechnet. Die Herstellung und der Rückbau derartiger Baustromanschlussleitungen erfolgen auf der Grundlage eines Extra-Angebotes nach dem veranschlagten Aufwand.
  • Mit der Beauftragung eines Baustromanschlusses ist eine Vorauszahlung entsprechend Preisliste zu zahlen.

6. Bauwasseranschluss

  • Der Bauwasseranschluss in diesem Sinne ist die Bereitstellung eines Zapfhahnes und eines Bauwasserzählers zur Wasserentnahme unter der Nutzung einer auf dem Grundstück vorgelegten bzw. in den Zusammenhang herzustellenden Leitungsverbindung zur Wasserversorgungsleitung, welche später als Anschlussleitung genutzt wird.
  • Der Bauwasseranschluss ist rechtzeitig mit der Auftragserteilung für die Anschlussleitungen zu beauftragen und wird bei Bedarf gemeinsam mit dem Baustromanschluss verlegt. Dazu ist das Formular Anfrage zur Herstellung von Netzanschlüssen auszufüllen.
  • Der Preis für einen Bauwasseranschluss beinhaltet nur die Aufwendungen für die Bereitstellung und den Einbau des Bauwasseranschlusses, nicht die in diesem Zusammenhang stehende Herstellung der Leitungsverbindung zur Wasserversorgungsleitung.
  • Mit der Beauftragung eines Bauwasseranschlusses ist eine Kaution entsprechend Preisliste zu zahlen.
  • Bauwasseranschlüsse, welche später nicht zu Anschlusszwecken eines Gebäudes genutzt werden, werden nicht mit der Bauwasseranschlusspauschale abgerechnet. Die Herstellung und der Rückbau derartiger Bauwasseranschlussleitungen erfolgen auf der Grundlage eines Extra-Angebotes nach dem veranschlagten Aufwand.

7. bauliche Voraussetzungen zum Einbau der Hauseinführungen

  • Die baulichen Voraussetzungen für den Einbau der Hauseinführungen sind durch den Anschlussnehmer zu schaffen.
  • Dazu sind vom Anschlussnehmer geeignete Leerohrsysteme vorzusehen, welche eine gas- und wasserdichte Verbindung zum Bauwerk besitzen müssen.
  • Da Leerohre und Hauseinführung eine Einheit bilden, werden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Wismar GmbH grundsätzlich Leerohre für die Hauseinführungen von den Stadtwerken Wismar GmbH gestellt.
  • Der Einbau erfolgt durch den Bauherrn (oder seinem Baubetrieb) entsprechend Montageanleitung in die Grundplatte bzw. der Kellerwand.
  • Leerohre aus KG-Rohr oder ähnlichem werden von den Stadtwerken Wismar nicht für Hauseinführungen genutzt.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass die Stadtwerke Wismar GmbH aus Sicherheitsgründen in nicht gasdichten Leerohren (KG-Rohr oder ähnlichem) keine Medienleitungen einführen werden!
  • Das Leerohrsystem für die Hauseinführungen sind ein unlösbarer Bestandteil des Gebäudes, da diese praktisch von dem Gebäude nicht mehr zu trennen sind (§§ 93, 94 BGB) und gehen in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über. Der Preis für die Hauseinführung ist Bestandteil des Angebotes. Sie wird damit vom Gebäudeeigentümer erworben. Die Anschlussleitungen selbst verbleiben im Eigentum der Stadtwerke Wismar GmbH.
  • Hauseinführungen werden von den Stadtwerken Wismar immer als wechselbare Leitungsverbindung hergestellt und dürfen deshalb nicht überbaut werden (Treppen, Terrassen, Carport u.a.m.).
  • Grundsätzlich werden von den Stadtwerken Wismar nur Mehrspartenhauseinführungen eingebaut. Diese bieten die Möglichkeit der platzsparenden und gasdichten Herstellung von Hauseinführungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikationskabel.
  • In Einzelfällen können auch Einzelhauseinführungen geplant und eingebaut werden.
  • Die von den Stadtwerken Wismar GmbH zur Verfügung gestellten Hauseinführungen bieten die Möglichkeit, auch mehrere Meter unter der Grundplatte verlegt zu werden. Planen Sie die Verlegung der Hauseinführung so, dass die Hauseinführung zur Straßenseite unter die Grundplatte verlegt wird. Sie sparen die Vergütung von Mehrmeter!

8. Herstellung der Netzanschlussleitungen

In Abstimmung mit dem Bauherrn (oder seinem Baubetrieb) erfolgt die Herstellung/Fertigstellung der Anschlussleitungen. Damit Ihre Vorstellungen berücksichtigt werden können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an

Herrn Jaschinski
Telefon: 03841 233-384
E-Mail: ralf.jaschinski@stadtwerke-wismar.de
und vereinbaren Sie Ihren Bautermin.

  • Grundsätzlich erfolgt die Fertigstellung der Hausanschlussleitungen erst, wenn das Gebäude oder mindestens der Anschlussraum verschlossen werden kann.
  • Mit der Fertigstellung der Hausanschlussleitungen erfolgt der Rückbau des Baustrom- und Bauwasseranschlusses. Diese Umsetzung ist kostenpflichtig.

9. Abrechnung der Netzanschlussleitungen

Die Hausanschlussleitungen werden unmittelbar nach der Fertigstellung entsprechend dem Angebot und den in der Bauphase beauftragten Mehr- oder Minderleistungen einschließlich der Baukostenzuschüsse (BKZ) und der Mehrwertsteuer berechnet.

10. Inbetriebnahme der Netzanschlussleitung

Voraussetzungen für den Einbau der Messeinrichtungen und der damit verbundenen Aufnahme der Lieferung von Strom, Erdgas, Wasser, Wärme ist:

  • Der Eingang der Zahlung für die Herstellung der Hausanschlussleitungen und BKZ.
  1. Strom
    Wenn die Anmeldung der E-Anlage durch einen zugelassenen Elektroinstallateur vorliegt.
  2. Gas:
    Wenn die Anmeldung der Gasinstallation durch einen zugelassenen Sanitär-Heizungs- und Klimainstallateuer und die Abnahme durch den Technischen Kundendienst der Stadtwerke Wismar erfolgte.
  3. Wasser und Wärme:
    Wenn die Anmeldung der Wasser- und Wärmeinstallation durch den zugelassenen Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallateuer und die Abnahme durch den Abnahmemeister der Stadtwerke Wismar erfolgte.
  • Die Abnahme durch den Technischen Kundendienst der Stadtwerke Wismar und der Einbau der Messeinrichtung erfolgt im Zusammenhang.

 

11. Merkblatt Koordinierung Telekom

Von den Stadtwerken Wismar GmbH werden als Querverbundunternehmen die Hausanschlussleitungen für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme hergestellt. Durch den generellen Einsatz der Mehrspartenhauseinführung, welche ebenfalls als Hauseinführung für die Telekomleitungen dient, haben die Telekom AG und die Stadtwerke Wismar GmbH einen Rahmenvertrag zur Herstellung von Telekomhausanschlussleitungen abgeschlossen.
Oft wird der Telekom-Hausanschluss von den Bauherren vernachlässigt und erst kurz vor der Baufertigstellung bei der Telekom AG beauftragt.
Eine Mitverlegung der Telekomleitung kann von den Stadtwerken Wismar GmbH nur erfolgen, wenn der Auftrag von den Bauherren an die Telekom AG erteilt wurde.
Ersparen Sie sich das mehrmalige Aufgraben Ihres Grundstücks und viel Ärger.
Wenden Sie sich gleichzeitig mit der Beauftragung der Stadtwerke Wismar GmbH direkt an die Deutsche Telekom AG

  • besuchen Sie den T-Punkt in Wismar, Hinter dem Rathaus 10 - 12
  • rufen Sie die Hotline an 080 03301000
  • benachrichtigen Sie die Telekom AG unter info@telekom.de von Ihrem Vorhaben
oder informieren Sie die Stadtwerke Wismar GmbH bei der Anfrage zur Herstellung von Hausanschlüssen. Wir informieren die Telekom AG und diese setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

 

Ihr Ansprechpartner
Foto Herr Jaschinski











Herr Ralf Jaschinski

Telefon: 03841 233-384
E-Mail: ralf.jaschinski@stadtwerke-wismar.de