Förderprogramm Erdgasautos der Stadtwerke Wismar GmbH für das Jahr 2012
1. Förderziel
Um nachhaltig den Umwelt-und Klimaschutz zu verbessern, fördern die Stadtwerke Wismar GmbH den Einsatz von bivalenten und monovalenten Erdgasfahrzeugen sowie die Umrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasantrieb in der Hansestadt Wismar.
2. Förderbedingungen
2.1. Berechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die nach dem 01.01.2012 Nutzer eines Erdgasfahrzeuges wurden sowie ihren Wohn - bzw. Firmensitz in der Hansestadt Wismar haben und somit den benötigten Kraftstoff vorwiegend an einer der beiden Erdgastankstellen in Wismar beziehen.
2.2. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro. Der Zuschuss kann bei den Stadtwerken Wismar GmbH gegen Anbringung eines Werbeaufklebers für Erdgasfahrzeuge eingelöst werden. Die Laufzeit der Werbegestaltung beträgt 24 Monate ab Förderbeginn. Neu ist ab 01.01.2010 auch die Förderung in Höhe von 500,00 Euro für Erdgas-Taxis.
2.3. Diese Förderung wird für die Erstzulassung eines mit Erdgas betriebenen Fahrzeuges in der Hansestadt Wismar sowie die erstmalige Umrüstung eines in der Hansestadt Wismar zugelassenen Fahrzeuges vergeben. Die Förderung erfolgt nach Vorlage des Nachweises der Zulassung. Die Erdgasfahrzeuge müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
2.4. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen (Kumulierungsverbot). Es werden nur Fahrzeuge gefördert, die noch keine Förderung erhalten haben. Ausgenommen hiervon sind zusätzliche individuelle Fördermaßnahmen der Stadtwerke Wismar GmbH oder der Träger des Initiativkreises Mecklenburg-Vorpommern "Das Erdgasfahrzeug".
2.5. Maßgebend für die Förderung sind die jeweils zum Zeitpunkt der Förderung gültigen Förderrichtlinien. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
2.6. Ausgeschlossen ist die Förderung von Erdgasfahrzeugen von verbundenen Unternehmen bzw. Tochterunternehmen der Stadtwerke Wismar GmbH.
2.7. Förderung von Erdgasfahrzeugen eines Autohauses setzen die anschließende Zulassung in der Region Wismar voraus.
2.8. Leasingfahrzeuge werden ausschließlich bei Erstzulassung unter den o.g. Voraussetzungen gefördert.
3. Zu anderen individuellen Fördermaßnahmen für Erdgasfahrer informieren Sie unsere Mitarbeiter gern in einem persönlichen Gespräch.
Laufzeit des Förderprogramms: 01.Januar - 31. Dezember 2012
