Erstattung Umsatzsteuer

Unsere Kunden erhalten zu viel gezahlte Umsatzsteuer für Trinkwasser-Hausanschlüsse zurück

Für Trinkwasser gilt eine ermäßigte Umsatzsteuer von 7 %. Diese Umsatz-steuer wurde von uns bis August 2000 auf den Wasser-Hausanschluss berechnet. Im Jahr 2000 haben sich die Finanzämter bundesweit auf den Standpunkt gestellt, dass diese Hausanschlüsse mit der vollen Umsatzsteuer zu versteuern sind.

Ab diesem Zeitpunkt wurde dann nach Festlegung des Bundesfinanzhofes der volle Satz von 16 Prozent und ab 2007 dann 19 Prozent erhoben.

Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Wasserhausanschlüsse als „Nebenleistung zur Wasserlieferung" doch nur mit 7 % zu versteuern sind.

Dieses verbraucherfreundliche Urteil begrüßen wir sehr.

Unsere Kunden, die im Zusammenhang mit der Neuerstellung, Veränderung, Reparatur oder Auswechselung eines Wasserhausanschlusses Rechnungen von uns erhalten haben, dürfen sich freuen und bekommen die Differenz zum ermäßigten Umsatzsteuersatz rückwirkend zum August 2000 erstattet.

Das Antragsformular ist in unserem Kunden-Service-Center erhältlich oder Sie nutzen den Download auf dieser Seite. Dem Antragsformular fügen sie eine Kopie der Rechnung bei, für die die Rückerstattung beantragt wird.

Umzüge oder Hausverkäufe haben auf die Erstattung keinen Einfluss. Es wird an denjenigen rückerstattet, der die Rechnung bezahlt hat.

Personen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, haben keinen Anspruch.

Antragsformular 

 

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Katrin Witt
Telefon: 03841 233-339
E-Mail: katrin.witt@stadtwerke-wismar.de

Ihr Ansprechpartner

Herr Jörg Wienk
Telefon: 03841 233-325
E-Mail: joerg.wienk@stadtwerke-wismar.de