WismarStromM

Allgemeine Preise der Versorgung mit Strom im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung für Haushalt und Gewerbe

Die allgemeinen Preise der Versorgung mit Strom in der Grund- und Ersatzversorgung finden Anwendung nach Jahresentnahme für Kunden ohne Leistungsmessung sowie Wärmespeichersysteme / Nachtstrom ohne Sondervereinbarung.

Preisstand: 01.01.2011

"WismarStromM" Nettopreis 19% USt. Bruttopreis
Arbeitspreis je kWh (inkl. Stromsteuer)
20,23 Ct. 3,84 Ct. 24,07 Ct.
ergibt sich aus:
-  Arbeitspreis je kWh (exkl. Stromsteuer) 18,18 Ct. 3,45 Ct. 21,63 Ct.
-  Stromsteuer je kWh (voller Steuersatz) 2,05 Ct. 0,39 Ct. 2,44 Ct.
Grundpreis für Eintarifzähler je Zähler und Jahr 51,00 € 9,69 € 60,69 €
Grundpreis für Zweitarifzähler je Zähler u. Jahr 63,00 € 11,97 € 74,97 €

Preisblätter

Das Entgelt für die Lieferung von „WismarStromM" errechnet sich aus Arbeitspreis und Grundpreis pro Zähler und Jahr. Der Arbeitspreis ist der Preis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis wird für jeden Zähler extra erhoben.

Die Preisangaben enthalten alle Nebenkosten wie Konzessionsabgabe, Netznutzungsentgelt, Zählerentgelt, Umlage nach § 19 StromNEV sowie die Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) und die Stromsteuer.

Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, z.Z. 19 %.

Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2396)" ist Vertragsgegenstand.

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Unter diese Preisregelung fallen ab dem 01.01.2010 fest installierte Systeme zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung in Kombination mit elektrischen Heiz- und Warmwassersystemen, welche keiner Sondervereinbarung unterliegen. Die Systeme sind mit einer elektrischen (Ergänzungs-) Heizung (integriert und separat) kombinierbar. Der Stromverbrauch dieser Anlagen wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch gemessen. Ein separater Zähler wird benötigt.

Sperrzeiten:

  • für Wärmepumpen: 10.45- 12.15 Uhr, 17.15- 18.45 Uhr MEZ
  • für zusätzliche Wohnungslüftungsanlagen ohne Unterbrechung
  • für (Ergänzungs-) Heizung nicht möglich

Unter diese Preisregelung fallen ab dem 01.01.2010 ebenfalls Wärmespeichersysteme / Nachtstrom, welche keiner Sonderverinabrung unterliegen. Der Stromverbrauch dieser Anlagen wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch gemessen. Ein separater Zähler wird benötigt.

Bezugszeiten für Nachtstrom: 22:00 - 06:00 Uhr MEZ

Ladezeiten für Tagstrom: 13:00 - 16:00 Uhr MEZ

Wichtige Hinweise:

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.

Danach bieten wir für Haushalts- und Gewerbekunden* gemäß § 36 EnWG die Grund- und Ersatzversorgung zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen an.

Sie entsprechen den Preisregelungen des bisherigen Allgemeinen Tarifes und den Allgemeinen Bedingungen für die Stromversorgung von Tarifkunden (StromGVV) einschließlich der ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Wismar GmbH zur StromGVV.

* sind gemäß § 22 des Energiewirtschaftsgesetzes Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen

Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Ersatzversorgung

Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Stromnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des Stadtwerke Wismar GmbH Grundversorgungstarifs.

Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen des Stadtwerke Grundversorgungstarifes, sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.

Weiterführende Informationen

Unsere Mitarbeiter im Kundencenter beraten Sie gern.

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