WismarWechselGas20

Unser neues Erdgasprodukt zum 20-jährigen Jubiläum der Stadtwerke Wismar GmbH !

Preise der Versorgung mit Gas im Rahmen des Gasliefervertrages "WismarGasWechsel20" für Haushalte und Gewerbe

SWW beliefert im Netzgebiet Gasversorgung Wismar Land GmbH die Verbrauchsstelle des Kunden mit Erdgas zu den nachfolgenden Bedingungen.

Netzgebiet Gasversorgung Wismar Land GmbH: Wismar (Rothentor), Karow, Steffin, Gägelow, Dorf Mecklenburg, Proseken, Metelsdorf, Lübow, Neukloster, Bad Kleinen, Neuburg-Steinhausen, Groß Stieten, Barnekow, Gallentin, Hohen Viecheln, Nakenstorf und Losten.

Wenn Sie Interesse an unserem Produkt haben, können Sie die Vertragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung direkt als PDF herunterladen und ausfüllen.

Preisstand: 01.01.2011

Verbrauchs-

stufe

Jahres-abnahme

kWh/ Jahr

Grundpreis

€/ Jahr, Netto

Arbeitspreis

Cent/ kWh, Netto

Grundpreis
€/ Jahr, Brutto *)

Arbeitspreis

Cent/kWh, Brutto *)

Stufe 1
0 - 10.000
68,00
6,25
80,92
7,44
Stufe 2
10.001 - 50.000
98,00
5,50 116,62 6,55
Stufe 3
50.001 - 1.500.000 220,00 5,25 261,80 6,25

Die Bruttopreise enthalten alle Nebenkosten wie aktuelle gesetzliche Umsatzsteuer (z. Z. 19 %), die Entgelte für Netznutzung, Messung und Verrechnung sowie die Erdgassteuer.


Das Entgelt für die Lieferung von "WismarGasWechsel20" errechnet sich aus Arbeitspreis und Grundpreis pro Zähler und Jahr. Der Arbeitspreis ist der Preis für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis wird für jeden Zähler extra erhoben.

Der Vertrag läuft bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Vertragsende vom Kunden oder von der Stadtwerke Wismar GmbH in Textform gekündigt wird. Bei einem Umzug oder einem vollständigen Ausbau der Gasanlage kann der Kunde den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.

Die Lieferung von Erdgas erfolgt zu den beiliegenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen SWW. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie den Regelungen des Vertrages sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SWW nicht widersprechen.

Weiterführende Informationen

Unsere Mitarbeiter im Kundencenter beraten Sie gern.

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